Die Qualifikationsphase umfasst die letzten vier Halbjahre des gymnasialen Bildungsgangs. Die spätere Abiturnote resultiert nicht alleine aus der Abiturprüfung am Ende der Oberprima, sondern wichtige Elemente der Qualifikationsphase tragen erheblich dazu bei.
(siehe Seite Hochschulreife: 1. Leistungskursbereich und 2. Grundkursbereich).
Leistungskurse
Am Ende der Einführungsphase wählt jeder Schüler verbindlich zwei Leistungsfächer, von denen mindestens eines Mathematik oder eine fortgeführte Fremdsprache (erste oder zweite Fremdsprache) oder eine Naturwissenschaft (Ph, Ch, B) sein muss. Voraussetzung für die Wahl eines Leistungskurses ist eine Bewertung von mindestens fünf Punkten am Ende der Einführungsphase. Die beiden Leistungskurse werden mit fünf Wochenstunden unterrichtet. Ein Leistungsfachwechsel während der Qualifikationsphase ist nicht möglich.
Grundkurse
Die Wahl der Grundkurse hängt von den gewählten Leistungskursen und der Belegverpflichtung ab. Die Oberstufenverordnung schreibt vor, dass jeder Schüler einen gewissen Fächerkanon belegen muss (siehe Pflichtkurse), entweder als Leistungskurs oder als Grundkurs. Somit entscheidet die Wahl der Leistungskurse über die zu belegenden Grundkurse.
Von der Belegpflicht zu unterscheiden ist die Einbringungspflicht. Insgesamt müssen in die Gesamtqualifikation (Abiturnote) 24 Grundkurse eingebracht werden. Auch hierbei gibt es verschiedene Bedingungen, die auf der Seite Grundkurse näher erläutert werden.
In jedem Fall empfiehlt es sich, mehr als die Pflichtkurse zu belegen, um bei der Auswahl der in die Gesamtqualifikation einzubringenden Grundkurse Auswahlmöglichkeiten zu haben.
Generell zu beachten ist, dass ein mit 0 Punkten abgeschlossener Kurs, ob Grund- oder Leistungskurs, als nicht belegt gilt und unter Umständen die Zulassung zur Abiturprüfung verhindert, auch wenn der Kurs nicht eingebracht werden muss.
Die Oberstufenverordnung schreibt vor, dass jeder Schüler einen gewissen Fächerkanon belegen muss, entweder als Leistungskurs oder als Grundkurs.
Von der Belegpflicht zu unterscheiden ist die Einbringungspflicht. Einbringungspflichtige Kurse sind die, welche zur Errechnung der Gesamtqualifikation (Abiturnote) herangezogen werden.
Wochenstundenzahl
Die Anzahl der Wochenstunden in der Qualifikationsphase entscheidet sich durch die Wahl der Leistungskurse. Je nachdem, in welchen Aufgabenfeldern die Leistungskurse liegen, ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten. Bei der Wahl der Leistungskurse sind die Bedingungen zu beachten.
Pflichtkurse
Die OAVO (Oberstufenverordnung) schreibt vor, dass jede/r Schüler/-in einen gewissen Fächerkanon belegen muss, entweder als Leistungs- oder Grundkurs. Vor der Belegpflicht zu unterscheiden ist die Einbringungspflicht. Einbrungungspflichtige Kurse sind diejenigen, welche zur Errechnung der Gesamtqualifikation (Abiturnote) herangezogen werden.
Pflichtfächer in der Q-Phase | als Halbjahreskurse (LK/GK) | ||
belegen | einbringen | ||
Deutsch | 4 | 4 | 10 Kurse |
Fremdsprache (FS) | 4 | 4 | |
Kunst/Musik/DS | 2 | 2 | |
Politik & Wirtschaft | 2 | 2 | 6 Kurse |
Geschichte | 2 | 2 (Q3+4!) | |
Religion | 4 | ||
Mathematik | 4 | 4 | 8 Kurse |
Naturwissenschaft (NW) | 4 | 4 | |
weitere FS oder NW | 2 | 2 | 2 Kurse |
Sport | 4 | nur, falls Prüfungsfach |