Einführungsphase

Die Einführungsphase dient vor allem dem Übergang vom Klassenunterricht in der Mittelstufe zum Kursunterricht in der sich anschließenden Qualifikationsphase. Der Unterricht findet nicht mehr im Klassenverband, sondern in gemischten Kursen statt.

Die Schüler erhalten Einblick in die wissenschaftlichen Arbeitsmethoden in der Qualifikationsphase und orientieren sich für die Wahl der Leistungskurse (fünfstündige Kurse der Qualifikationsphase). In der gesamten Oberstufe sind die Unterrichtsfächer drei Aufgabenfeldern (AF I bis AF III) zugeordnet.

Am Ende der Einführungsphase entscheiden die erreichten Leistungen (Punktwertungen) über die Zulassung zur Qualifikationsphase.

Wochenstundenzahl

Die Anzahl der Wochenstunden und die verbindlichen Fächer in der Einführungsphase entscheiden sich durch die Wahl der fortgeführten Fremdsprachen.

Sprachlich-literarisches Aufgabenfeld
 

Fächer     Std./Woche    
Deutsch 4
Fremdsprache 4
weitere Fremdsprache 4
Kunst oder Musik oder
Darstellendes Spiel
2


Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld

Fächer       Std./Woche  
Geschichte 2
Religion 2
Politik und Wirtschaft 2


Mathematisch-naturwissenschaftliches Aufgabenfeld + Sport

Fächer        Std./Woche   
Mathematik 5
Physik 2
Chemie 2
Biologie 2
Sport 2


Hinzu kommt eine Tutoriumsstunde, sodass sich eine Wochenstundenanzahl von 34 Wochenstunden ergibt. 

Zulassung zur Qualifikationsphase

Für die Zulassung zur Qualifikationsphase gelten die nachfolgenden Bedingungen:

Wenn in jedem Fach mindestens 05 Punkte erreicht wurden, erfolgt die Zulassung zur Q-Phase.

Wenn in höchstens zwei Fächern Leistungen unter 05 Punkten erbracht wurden und je ein Ausgleich durch entweder 10 Punkte in einem anderen Fach oder 07 Punkte in zwei Fächern erfolgen kann.

Von den Fächern Deutsch, den Fremdsprachen und Mathematik darf höchstens ein Fach unter 05 Punkten abgeschlossen werden. Ein Ausgleich kann dabei nur intern durch Fächer dieser Gruppe erfolgen!

Die Nichtzulassung erfolgt, wenn ein  verbindliches Fach mit 00 Punkten abgeschlossen wird, zwei Fächer aus Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik unter 05 Punkten abgeschlossen werden und wenn drei oder mehr Fächer mit unter 05 Punkten bewertet werden. In diesen 3 Fällen ist kein Ausgleich möglich!

Auslandsaufenthalt

Weiterhin besteht die Möglichkeit, in der Einführungsphase bis zu einem kompletten Schuljahr einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren.

Hierzu ist es notwendig, bereits in Klasse 9 einen formlosen Antrag auf Beurlaubung für das kommende Halb-, bzw. Schuljahr an die Schulleitung zu stellen.

Bei der Entscheidung sollte sowohl die Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden als auch ein Gespräch mit der Oberstufenleitung, der Klassenleitung sowie etwaigen Fachlehrer/-innen geführt werden.

Bei der Wahl entsprechender Unterrichtsfächer, bzw. Fachschwerpunkten im Ausland sollte darauf geachtet werden, dass nach der Rückkehr der Anschluss unproblematisch erfolgen kann. Unter Umständen erfolgt nach der Rückkehr ein Überprüfungsverfahren.

Der versäumte Unterrichtsstoff der E1 (und E2) muss eigenständig und selbstverantwortlich nachgeholt werden.