Die Abiturprüfungen finden im zweiten Halbjahr der Qualifikationsphase II statt. Die Termine der schriftlichen Prüfungen werden vom Kultusministerium vorgegeben. Die mündlichen Prüfungen und die Präsentationsprüfungen finden im Juni statt.

Das Abitur wird in fünf Prüfungsfächern abgelegt, wobei die ersten drei Prüfungsfächer schriftlich und die beiden anderen Fächer mündlich geprüft werden. Das vierte Prüfungsfach ist eine mündliche Prüfung, die fünfte Abiturprüfung kann entweder eine mündliche Prüfung sein oder eine “Präsentation” oder eine “besondere Lernleistung”.

In die Gesamtleistung des Abiturs (Gesamtqualifikation) fließen außer den Ergebnissen der Abiturprüfungen weitere, schon vorher erbrachte Leistungen der Qualifikationsphase ein. Neben den Ergebnissen der Leistungskurse werden die Punktwertungen aus 24 Grundkursen angerechnet. Hierbei gibt es bestimmte Regeln, die auf den Seiten “Qualifikationsphase” an Beispielen näher dargestellt werden.

Wer die Abiturprüfung nicht besteht, kann die Qualifikationsphase II und  sämtliche Abiturprüfungen einmal wiederholen. Dabei werden zur Errechnung der Gesamtqualifikation stets die Halbjahre des zweiten Durchgangs gewertet.

HOCHSCHULREIFE

Die Gesamtqualifikation und damit die Durchschnittsnote des Abiturs ergibt sich aus drei Bereichen:

1.   24 Grundkurse aus Q1 - Q4
2.   8 Leistungskurse Q1 - Q4
3.   5 Abiturprüfungen in Q4
 
Maximal 6 Kurse dürfen mit weniger als 05 Punkten eingebracht werden, darunter maximal 2 Leistungskurse. Es darf kein einbringungspflichtiger Kurs mit 00 Punkten abgeschlossen werden. 
 
Maximal 2 Prüfungen dürfen mit weniger als 05 Punkten abgeschlossen werden, davon maximal 1 Leistungskurs. Es darf keine Prüfung mit 00 Punkten abgeschlossen werden.
 
Gesamtqualifikation    Wertung    mindestens
24 Grundkurse (Q 1-4)        einfach        120 Punkte
8 Leistungskurse (Q 1-4) doppelt 80 Punkte
5 Prüfungsfächer (Q 4) vierfach 100 Punkte
 
 

Prüfungsfächer

Die Prüflinge legen am Ende der Phase Q3 ihre der fünf Prüfungsfächer fest. Für die Festlegung der fünf Prüfungsfächer der Abiturprüfung gelten die folgenden Bestimmungen:
Unter den fünf Prüfungsfächern (APF) müssen sein: Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache oder Naturwissenschaft
 
Außerdem müssen alle drei Aufgabenfelder durch die Prüfungsfächer abgedeckt sein. Die schirftlichen Prüfungsfächer 1-3 müssen mindestens zwei Aufgabenfelder abdecken. Die mündlichen Prüfungsfächer 4 und 5 können dann entsprechend gewählt werden, sodass alle Aufgabenbereiche abgedeckt sind.
 
5. Prüfungsfach: Für die fünfte Abiturprüfung stehen drei unterschiedliche Prüfungsformen zur Wahl. Der Prüfling entscheidet sich für eine der drei folgenden Formen:
 
  • Mündliche Prüfung
    Sie erfolgt, wie beim vierten Prüfungsfach in einem bestimmten Unterrichtsfach. Der Prüfling erhält die vom Prüfer erstellten Prüfungsaufgaben und hat anschließend eine zwanzigminütige Vorbereitungszeit.  Daran schließt sich eine ebenfalls zwanzig Minuten dauernde Prüfung durch eine Prüfungskommision an.
  • Präsentation
    Der Prüfling stellt in freier Rede und mit medialer Unterstützung ein Thema dar, das von seinem Kurslehrer oder seiner Kurslehrerin auf der Basis des Lehrplans ausgewählt wurde. Im anschließenden Kolloquium muss der Prüfling zeigen, dass er sein Thema selbstständig erarbeitet hat und in den  Gesamtzusammenhang des gewählten Faches einordnen kann. Fächerübergreifende Themen sind möglich.
  • Besondere Lernleistung
    Im Unterschied zur Präsentationsprüfung schlägt hier der Schüler / die Schülerin das Thema vor. Die besondere Lernleistung wird im Rahmen oder Umfang eines Kurses von mindestens zwei Halbjahren erbracht. Zum Beispiel: ein umfassender Beitrag aus einem vom Land geförderten Wettbewerb,  eine Jahresarbeit, die Ergebnisse eines umfassenden, auch fachübergreifenden Projekts oder Praktikums in Bereichen, die schulischen Referenzfächern zugeordnet werden können.