Die Abiturprüfungen finden im zweiten Halbjahr der Qualifikationsphase II statt. Die Termine der schriftlichen Prüfungen werden vom Kultusministerium vorgegeben. Die mündlichen Prüfungen und die Präsentationsprüfungen finden im Juni statt.
Das Abitur wird in fünf Prüfungsfächern abgelegt, wobei die ersten drei Prüfungsfächer schriftlich und die beiden anderen Fächer mündlich geprüft werden. Das vierte Prüfungsfach ist eine mündliche Prüfung, die fünfte Abiturprüfung kann entweder eine mündliche Prüfung sein oder eine “Präsentation” oder eine “besondere Lernleistung”.
In die Gesamtleistung des Abiturs (Gesamtqualifikation) fließen außer den Ergebnissen der Abiturprüfungen weitere, schon vorher erbrachte Leistungen der Qualifikationsphase ein. Neben den Ergebnissen der Leistungskurse werden die Punktwertungen aus 24 Grundkursen angerechnet. Hierbei gibt es bestimmte Regeln, die auf den Seiten “Qualifikationsphase” an Beispielen näher dargestellt werden.
Wer die Abiturprüfung nicht besteht, kann die Qualifikationsphase II und sämtliche Abiturprüfungen einmal wiederholen. Dabei werden zur Errechnung der Gesamtqualifikation stets die Halbjahre des zweiten Durchgangs gewertet.
HOCHSCHULREIFE
Die Gesamtqualifikation und damit die Durchschnittsnote des Abiturs ergibt sich aus drei Bereichen:
Gesamtqualifikation | Wertung | mindestens | ||
24 Grundkurse (Q 1-4) | einfach | 120 Punkte | ||
8 Leistungskurse (Q 1-4) | doppelt | 80 Punkte | ||
5 Prüfungsfächer (Q 4) | vierfach | 100 Punkte |