LRS

Lese-/Rechtschreibschwäche

Schüler/-innen mir besonderen Schwiereigkeiten beim Lesen und Schreiben haben in allen Schulformen Anspruch auf ndividuelle Förderung. Sie sind individuell zu fördern, sodass die Schwierigkeiten soweit wie möglich überwunden werden können. 

Die Unterstützung und Förderung dieser Schüler/-innen ist in der Verordnung über die Förderung von Schüler/-innen mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen (VOLRR) vom 18. Mai 2006 und der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung vom 17. Mai 2006 umfassend geregelt.

Nähere Informationen erhalten Sie beim Hessischen Kultusministerium. 

document xxlVerordnungen zum Hessischen Schulgesetz