Sicherstellung einer Notbetreuung

Änderung vom 17.04.2020

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6, von denen ein Elternteil in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig ist, gewähren wir seit dem 16.03.2020 eine Notbetreuung. Ab dem 20.04.2020 werden auch die Kinder berufstätiger Alleinerziehender in der Betreuung aufgenommen, unabhängig vom auszuübenden Beruf.

Die Notbetreuung wird während der regulären Unterrichtszeit sowie im Rahmen der bereits an der BNS bestehenden Betreuungszeiten erfolgen.
Wir weisen darauf hin, dass es sich hier um eine Notbetreuung handelt, an der nur die Kinder der entsprechenden Berufsgruppen oder die Kinder Alleinerziehender teilnehmen dürfen. Wir sind angehalten, diese Betreuungsgruppen sehr klein zu halten.

Bei Bedarf sollte die Anmeldung zwei Tage vor Inanspruchnahme der Notbetreuung per Mail erfolgen (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). In Ausnahmefällen, die direkten Handlungsbedarf erfordern, wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat (06174-29990).

Das folgende Antragsformular ist der Schule ausgefüllt vorzulegen.

Bescheinigung Funktionsträger