Auslandsaufenthalt

Weiterhin besteht die Möglichkeit, in der Einführungsphase bis zu einem kompletten Schuljahr einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren.

Hierzu ist es notwendig, bereits in Klasse 9 einen formlosen Antrag auf Beurlaubung für das kommende Halb-, bzw. Schuljahr an die Schulleitung zu stellen.

Bei der Entscheidung sollte sowohl die Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden als auch ein Gespräch mit der Oberstufenleitung, der Klassenleitung sowie etwaigen Fachlehrer/-innen geführt werden.

Bei der Wahl entsprechender Unterrichtsfächer, bzw. Fachschwerpunkten im Ausland sollte darauf geachtet werden, dass nach der Rückkehr der Anschluss unproblematisch erfolgen kann. Unter Umständen erfolgt nach der Rückkehr ein Überprüfungsverfahren.

Der versäumte Unterrichtsstoff der E1 (und E2) muss eigenständig und selbstverantwortlich nachgeholt werden.