Zulassung zur Qualifikationsphase

Für die Zulassung zur Qualifikationsphase gelten die nachfolgenden Bedingungen:

Wenn in jedem Fach mindestens 05 Punkte erreicht wurden, erfolgt die Zulassung zur Q-Phase.

Wenn in höchstens zwei Fächern Leistungen unter 05 Punkten erbracht wurden und je ein Ausgleich durch entweder 10 Punkte in einem anderen Fach oder 07 Punkte in zwei Fächern erfolgen kann.

Von den Fächern Deutsch, den Fremdsprachen und Mathematik darf höchstens ein Fach unter 05 Punkten abgeschlossen werden. Ein Ausgleich kann dabei nur intern durch Fächer dieser Gruppe erfolgen!

Die Nichtzulassung erfolgt, wenn ein  verbindliches Fach mit 00 Punkten abgeschlossen wird, zwei Fächer aus Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik unter 05 Punkten abgeschlossen werden und wenn drei oder mehr Fächer mit unter 05 Punkten bewertet werden. In diesen 3 Fällen ist kein Ausgleich möglich!